Privat verkaufen im Internet

  Aktualisiert am  20 March 2026

Mit den Jahren sammeln sich im Haushalt viele Dinge an, die nicht mehr benutzt werden. Im wahrsten Sinne des Wortes könnte man damit Handel treiben. Privat verkaufen? Warum auch nicht?

Das Internet ist eine gute Möglichkeit, um mit Menschen in Kontakt zu treten, die genau das suchen, was Sie gerade loswerden wollen.

Hier finden Sie Tipps für den Privatverkauf im Internet, Antworten auf rechtliche Fragen und Informationen über mögliche Fallstricke.

Privat verkaufen im Internet: Fragen Sie sich, wer Interesse an Ihrem Angebot haben könnte

Je einfacher sich der zu verkaufende Gegenstand transportieren lässt, desto weiter können Sie Ihre Suche nach Interessierten ausdehnen.

Ist der Transport dagegen kompliziert und teuer, z. B. bei einer Waschmaschine, schränkt das den Kreis möglicher Käuferinnen und Käufer stark ein. Ein Verkauf zur Abholung wäre angebrachter. Inseriert werden könnte dann z. B. auch in lokalen Zeitungen (online und offline).

Je spezieller ein Angebot ist, desto genauer sollte nach einer passenden Plattform Ausschau gehalten werden. Wenn Sie z. B. etwas selbst hergestellt haben, würde sich eine Verkaufsplattform für Handgemachtes anbieten.

Schauen Sie sich auch auf Plattformen im Ausland um. Es könnte sein, dass dort ein großes Interesse besteht, wie beispielsweise für Bücher in Originalsprache.

Was Zoll und Gewährleistungsrechte angeht, müssen Sie sich innerhalb der Europäischen Union keine Gedanken machen. Es gelten weitestgehend dieselben Regeln wie in Deutschland. Ihrem privaten Verkauf steht also zolltechnisch nichts im Wege.

 

Fragen Sie sich, ob Ihnen die Sache die Mühe wert ist

Der Privatverkauf im Internet kann mit einigen Mühen verbunden sein.

So brauchen Sie Zeit, um Ihr Angebot mit einer guten Beschreibung und Fotos zu gestalten. Außerdem müssen Sie sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Internetplattform vertraut machen.

Eventuell müssen Sie auch Geld investieren, z. B. die Gebühren der Plattform für die Platzierung Ihres Angebots, die Kosten für den Versand und die Transportversicherung oder für Gebühren bei der Zahlungsabwicklung.

Zeit und zuweilen Nerven kosten auch Rückfragen möglicher Interessenten. Ärger bereiten können auch nicht abgesagte (Besichtigungs-)Termine, Beleidigungen oder Belästigungen.

Frau hält ein T-Shirt in der Hand und fotografiert sich.
Vor dem Inserieren: Zielgruppe, Plattform und Aufwand beim privaten Online-Verkauf bedenken. Foto: Adobe Stock

Tipps für die Festlegung des Preises

  • Bleiben Sie mit Ihren Preisvorstellungen realistisch.
  • Informieren Sie sich, zu welchen Preisen vergleichbare Produkte gehandelt werden (gebraucht und neu). Verkaufs- und Preisvergleichsportale im Internet bieten hierfür einen guten Überblick.
  • Orientieren Sie sich am mittleren Preisniveau und nicht an den Höchstpreisen. Es sei denn, Sie befinden sich in einer guten Position, z. B. wenn Sie ein Produkt verkaufen möchten, bei dem der Preis im Handel enorm gestiegen ist, oder wenn es nicht verfügbar ist.
  • Wenn Sie vermuten, dass Sie etwas sehr Wertvolles besitzen, lassen Sie den Gegenstand von einer fachkundigen Person schätzen, selbst wenn damit Kosten verbunden sind.

Privat oder gewerblich verkaufen?

Wer privat etwas verkauft, hat erheblich weniger Pflichten als Gewerbetreibende. Letztere müssen die gesetzlichen Vorschriften zum Verbraucherschutz einhalten.

Manche Verkaufsplattformen unterscheiden nicht zwischen privaten und gewerblichen Anbieterinnen und Anbietern (z. B. Amazon).

Wenn Sie auf solchen Plattformen Ihre Gegenstände einstellen, werden Sie standardmäßig als gewerbetreibend eingestuft und müssen sich an die entsprechenden Regeln halten.

Gewerbetreibende, die vorgeben nur privat zu verkaufen, handeln wettbewerbswidrig und laufen Gefahr, abgemahnt zu werden.

Dies kann aber auch Privatpersonen blühen, die rein nach dem äußeren Erscheinungsbild als gewerblich angesehen werden.

Kostenlose Broschüre: Auf dem digitalen Flohmarkt

Sie möchten über das Internet privat Ihre eigenen Sachen verkaufen? In unserer Broschüre erklären wir Ihnen ausführlich, wie es funktioniert. Die kostenlose Broschüre ist sowohl als Online- als auch als Printversion erhältlich und kann über unsere Presse-Abteilung bestellt werden. Der Versand ist kostenlos.

Zum Download

Rechtliches: Haftung ausschließen als Privatverkäufer

Verkaufen Sie etwas privat, können Sie die Haftung für Mängel ausschließen. Tun Sie dies nicht, gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren.

Machen Sie daher bereits in der Artikelbeschreibung klar, dass Sie für Mängel nicht einstehen wollen.

Ein solcher Hinweis könnte wie folgt lauten:

• Privatverkauf: Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.

Wenn Sie häufiger etwas verkaufen, sollte Sie noch folgenden Zusatz schreiben:

• Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Der Grund: Nutzt man Formulierungen wie den Haftungsausschluss mehr als einmal, können diese auch bei Privatverkäufen schon als Allgemeine Geschäftsbedingungen gewertet werden. Damit der Haftungsausschluss nicht unwirksam ist, braucht es dann den genannten Zusatz.

 

Ware verkauft – wie geht es weiter?

Es gilt, was mit der Käuferin oder dem Käufer vereinbart wurde. Das betrifft vor allem das Wichtigste: wie und wann Sie zu Ihrem Geld kommen und die andere Person an die gekaufte Ware.

Falls Sie Vorkasse vereinbart haben, sind Sie nicht verpflichtet, die Ware herauszugeben, bevor Sie das Geld erhalten haben.

Wird nicht bezahlt, sollten Sie schriftlich auffordern, bis zu einem von Ihnen gesetzten, konkreten Datum zu bezahlen. Hierfür können Sie die Benachrichtigungsfunktion des Verkaufsportals nutzen.

Wird immer noch nicht bezahlt, sollten Sie schriftlich, den „Rücktritt vom Vertrag erklären“. Das hat zur Folge, dass Sie nicht mehr an den Vertrag gebunden sind und die Ware anderweitig verkaufen können.

 

Versand der Ware: Tipps für Privatverkäuferinnen und -verkäufer

  • Bewahren Sie die Quittung mit der Angabe des Gewichts der Sendung auf. So können Sie nachweisen, dass das Paket nicht leer war.
  • Helfen Sie der Gegenseite an die Ware oder den Schadensersatz zu kommen. Stellen Sie einen Nachforschungsauftrag beim Transportunternehmen.
  • Beim Onlinekauf des Versandlabels: Fotografieren Sie das Paket mit Versandetikett und Maßband auf einer Waage. Dann können Sie sich erfolgreich zur Wehr setzen, falls das Versandunternehmen Porto nachberechnet.
  • Machen Sie Fotos vom Inhalt der Lieferung und der Verpackung, als Nachweis, dass die Ware ausreichend verpackt war. Das kann auch bei Reklamationen mit dem Transportunternehmen helfen.

Versicherungsschutz beim Transport

Waren sind gegen Verlust oder Beschädigung beim Transport bis zu einem Wert von 500 Euro per Gesetz versichert.

Bei wertvolleren Waren können Sie eine zusätzliche Versicherung abschließen. Damit bieten Sie der Käuferin oder dem Käufer die Sicherheit, im Schadensfall nicht leer auszugehen.

Es ist Ihre Entscheidung, ob und in welchem Umfang Sie die Kosten für die Versicherung in Rechnung stellen. Dies könnte z. B. im Rahmen der Versandkosten geschehen.

Der Versicherungsschutz berechnet sich nach dem Wert der Sendung (Ware + Transport).

Gefahr durch Abzocke

Schützen Sie Ihr Kundenkonto auf der Verkaufsplattform. Denn schlecht geschützte Accounts können gehackt werden. Mit Ihren Zugangsdaten können Dritte dann Ihren Account übernehmen, falsche Verkaufsangebote in Ihrem Namen auf die Plattform stellen und so gutgläubige Käuferinnen und Käufer betrügen.

Um dies zu verhindern ist es wichtig, dass Sie ein sicheres Passwort wählen. Das Passwort sollte auch nicht für mehrere Accounts verwendet werden.

Schwache Passwörter können leicht durch entsprechende Software „erraten“ werden.

Verwenden Sie auf mehreren Plattformen immer das gleiche Passwort, reicht es aus, wenn nur eine der Plattformen gehackt wird. Mit gestohlenen Daten können Betrüger dann leicht auf Ihre anderen Kundenkonten zugreifen.

Betrug mit Hilfe des Käuferschutzes von PayPal

Die Käuferin / der Käufer zahlt über PayPal und teilt mit, dass jemand anderes die Ware abholen wird.

Die Ware wird auch abgeholt. Später behauptet die Käuferin / der Käufer aber, das Produkt nicht erhalten zu haben und verlangt im Rahmen des Käuferschutzes das Geld zurück.

Wenn Sie jetzt nicht beweisen können, dass die Ware abgeholt wurde, wird PayPal den Kaufpreis erstatten und von Ihrem Konto abziehen.

Um das zu verhindern, sollten Sie sich niemals  auf eine Änderung der Liefermodalitäten einlassen.

Wenn die Ware von einer unbekannten Person abgeholt werden soll, lassen Sie sich den Ausweis zeigen und die Übergabe quittieren.

 

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